Schäfer GmbH Tankschutz - Folientechnik
 

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Schäfer GmbH
Beyerbachstr. 5
65830 Kriftel
Tel.: 06192-45474
Fax: 06192-45648
Fachbetriebszulassung

Hiermit versichern wir, dass unser Unternehmen Fachbetrieb im Sinne des § 19l WHG ist und die in dieser gesetzlichen Vorschrift gestellten Anforderungen erfüllt.

Auszug aus dem Wasserhaushaltsgesetz:

§ 19l Fachbetriebe
(1) Anlagen nach § 19g Abs. 1 und 2 dürfen nur von Fachbetrieben eingebaut, aufgestellt, instand gehalten, instand gesetzt und gereinigt werden; § 19i Abs. 1bleibt unberührt. Die Länder können Tätigkeiten bestimmen, die nicht von Fachbetrieben ausgeführt werden müssen.
(2) Fachbetrieb im Sinne des Absatzes 1 ist, wer 1. über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügt, durch die die Einhaltung der Anforderungen nach § 19g Abs. 3 gewährleistet wird, und 2. berechtigt ist, Gütezeichen einer baurechtlich anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer Technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen hat, der eine mindestens zweijährige Überprüfung einschließt.
Ein Fachbetrieb darf seine Tätigkeit auf bestimmte Fachbereiche beschränken.


Unsere Fachbetriebstätigkeiten umfassen neben dem Einbauen, Aufstellen, Instandhalten, Instandsetzten und Reinigen an Heizöltankanlagen auch das Einbauen von Leckschutzauskleidungen.
Qualifiziert hat sich unser Unternehmen auch im Einbau und der Überprüfung von sicherheitsrelevanten Anlagenteilen wie Grenzwertgebern, Überfüllsicherungen, Überdrucksicherungen und Antihebersicherrungen.


Gewährleistet wird dies durch den Abschluss eines Überwachungsvertrages mit dem
TÜV Hessen, welcher wiederkehrende Prüfungen im Turnus von 2 Jahren vornimmt.


Des Weiteren haben wir unsere Fachbetriebseigenschaft nach § 19l WHG
im Rahmen unseres Beitritts zur Bundesfachgemeinschaft
Tanksicherung e.V. (BFT) nachweisen müssen. Den Fortbestand unseres Überwachungsvertrages haben wir auch dort wiederkehrend zu bestätigen.
Behälterverband.de   BFT.de