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Hiermit versichern wir, dass unser Unternehmen Fachbetrieb im Sinne des
§ 19l WHG ist und die in dieser gesetzlichen Vorschrift gestellten
Anforderungen erfüllt.
Auszug aus dem Wasserhaushaltsgesetz:
§ 19l Fachbetriebe
(1) Anlagen nach § 19g Abs. 1 und 2 dürfen nur von Fachbetrieben
eingebaut, aufgestellt, instand gehalten, instand gesetzt und gereinigt
werden; § 19i Abs. 1bleibt unberührt. Die Länder können Tätigkeiten
bestimmen, die nicht von Fachbetrieben ausgeführt werden müssen.
(2) Fachbetrieb im Sinne des Absatzes 1 ist, wer 1. über die Geräte und
Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügt, durch die
die Einhaltung der Anforderungen nach § 19g Abs. 3 gewährleistet wird,
und 2. berechtigt ist, Gütezeichen einer baurechtlich anerkannten
Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen
Überwachungsvertrag mit einer Technischen Überwachungsorganisation
abgeschlossen hat, der eine mindestens zweijährige Überprüfung
einschließt.
Ein Fachbetrieb darf seine Tätigkeit auf bestimmte Fachbereiche
beschränken.
Unsere Fachbetriebstätigkeiten umfassen neben dem Einbauen, Aufstellen,
Instandhalten, Instandsetzten und Reinigen an Heizöltankanlagen auch
das Einbauen von Leckschutzauskleidungen.
Qualifiziert hat sich unser Unternehmen auch im Einbau und der
Überprüfung von sicherheitsrelevanten Anlagenteilen wie
Grenzwertgebern, Überfüllsicherungen, Überdrucksicherungen und Antihebersicherrungen.
Gewährleistet wird dies durch den Abschluss eines Überwachungsvertrages
mit dem
TÜV Hessen, welcher wiederkehrende Prüfungen im Turnus von 2 Jahren
vornimmt.
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